Vorbemerkung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts​bedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem CityHotel Stadt Hamburg Uelzen abgeschlossen werden. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Sie werden dem Kunden bei schriftlich getroffenen Vereinbarungen, insbesondere Reservierungen oder Auftragsbestätigungen, gesondert ausgehändigt.

Gastaufnahmen / Bereitstellung

Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald das Hotelzimmer oder der Tagungsraum reserviert und zugesagt wurde. Falls eine schriftliche Bestätigung durch das Hotel aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, durch Bereitstellung der Räume. Sollte der Veranstalter die Reservierung durch eine dritte Person bestätigen, so haften beide als Gesamtschuldner. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.30 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten bestellte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der Hotelgast akzeptiert ausdrücklich, dass sie auch ohne vorherige Ankündigung in einem gleichwertigen Hotel in einer gleichwertigen Zimmer Kategorie untergebracht werden können. Optionen sind für beide Vertragspartner bindend. Der Hotelier behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Option die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten.

Rücktritte

Rücktritte müssen schriftlich erklärt werden. Es gelten nachstehende Frist- und Entschädigungsregeln:

  • vor dem 22. Tag vor Anreise
    kostenfreie Stornierung,
  • vom 21. – 15. Tag vor Anreise
    50 % werden berechnet,
  • vom 14. – 4. Tag vor Anreise
    70 % werden berechnet,
  • ab dem 3. Tag vor Anreise
    80 % werden berechnet.

Grundsätzlich wird sich der Hotelier bemühen, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben. Der Gast sollte zu seiner eigenen Sicherheit eine Reiserücktrittsversicherung abschliessen.

Verbindlichkeit von Angeboten

Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 120 Tage, behält sich der Hotelier das Recht auf Preisänderung vor.

Zahlungen

Sämtliche Leistungen sind sofort ohne Abzüge zu bezahlen. Der Hotelier behält sich vor, andere Zahlungsmittel zu akzeptieren. Übersandte Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig.

Abreise

Das Zimmer steht dem Hotelgast am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Eine eventuelle spätere Abreisezeit ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Empfang möglich.

Haftung

Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder seine Gäste verursachten Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt den Hotelier zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.

Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier berechtigt, den Vertrag ohne Geltendmachung von Schadensersatzsprüchen seitens des Gastes zu stornieren, wenn

  • der Ruf des Hauses gefährdet ist,
  • wenn zu befürchten ist, dass der Betriebsablauf erheblich gestört wird,
  • wenn der Gast Zeitungsanzeigen oder andere Werbemaßnahmen veröffentlicht, die einen Bezug zum Hotel aufweisen oder
  • zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen einladen ohne schriftliche Zustimmung des Hotels.

Der Hotelier haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (das 100fache des Zimmerpreises, max.  € 3.500,–). Die Haftung des Hoteliers ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast die Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld oder Wertsachen wird gemäß BGB § 702 Abs. 1 nur bis zu einem Betrag von  € 800,– gehaftet.

Weckaufträge

Der Hotelier übernimmt Weckaufträge, die im Rahmen der verkehrsüblichen Sorgfalt ausgeführt werden. Schadensersatzansprüche des Gastes im Zusammenhang mit den Weckaufträgen werden jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

Fundsachen

Zurückgelassene Gegenstände werden dem Gast nur auf Wunsch nachgesandt. Der Hotelier verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung für die Dauer von 6 Monaten. Nach diesem Zeitraum werden die Gegenstände, sofern kein ersichtlich bedeutender Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Post- und Warensendungen

Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit der verkehrsüblichen Sorgfalt behandelt. Der Hotelier übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben, auf Kosten des Gastes. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

Transporte

Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt der Hotelier in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck ab/zum Bahnhof Uelzen. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg.